HONORAR
Da die Kosten, die beim Besuch eines Wahlarztes entstehen,
nicht direkt mit dem jeweiligen Krankenversicherungsträger abgerechnet werden können,
erlaube ich mir Ihnen eine Honorarnote über die erbrachte medizinische Leistung zu stellen. Diese ist von Ihnen zu bezahlen und kann im Anschluss bei der jeweiligen Sozialversicherung mittels Antrag auf Kostenrückerstattung eingereicht werden.
Gerne gebe ich Ihnen persönlich Auskünfte über die Höhe der Honorare zu den jeweiligen medizinischen Leistungen und ersuche Sie hierzu um Kontaktaufnahme.
Ihr Dr. Sandro Jud